Schwerpunkt

Praxisformen

MVZ, RGZ und RVZ
Was ist eigentlich was?

Text: Detlef Haffke

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten. Im Gegensatz zu den klassischen Teilnahmeformen (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft), bei denen die Praxisinhaber die ärztliche Tätigkeit in der Regel persönlich auszuüben haben, zeichnen sich MVZ insbesondere durch eine organisatorische Trennung der Inhaberschaft von der ärztlichen Behandlungstätigkeit aus.

Die Ärztinnen und Ärzte können hier statt mit einer eigenen Praxis im Angestelltenverhältnis tätig werden. Gerade junge Ärztinnen und Ärzte schätzen die familienfreundliche Beschäftigung und somit können auch im ländlichen Bereich attraktive Jobangebote geschaffen werden. Zudem werden die Ärztinnen und Ärzte von verwaltungstechnischen Arbeiten entlastet.

MVZ können von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten und zugelassenen Krankenhäusern, von Erbringern nichtärztlicher Dialyseleistungen, bestimmten gemeinnützigen Trägern und anerkannten Praxisnetzen gegründet werden. Darüber hinaus besteht auch für Kommunen die Möglichkeit, MVZ zu gründen und damit aktiv die Versorgung in der Region zu verbessern. Die Leitung eines MVZ muss in der Hand eines Arztes oder einer Ärztin liegen, der in dem MVZ selbst tätig und in medizinischen Fragen weisungsfrei ist. MVZ können sowohl als fachübergreifende als auch als arztgruppengleiche Einrichtungen betrieben werden. Das bedeutet, dass auch reine Hausarzt-MVZ sowie spezialisierte facharztgruppengleiche MVZ tätig werden können.

Regionales Gesundheitszentrum (RGZ):

Im Regionalen Gesundheitszentrum (RGZ) werden verschiedene Komponenten der ambulanten und stationären gesundheitlichen Versorgung zentralisiert und stehen den Bürgerinnen und Bürgern an einem Standort zur Verfügung. Patientinnen und Patienten können hier ärztlich-ambulant und stationär behandelt werden. Je nach Konzept des RGZ beziehungsweise Bedarf in der Region können Hausarztpraxen ebenso wie fachärztliche Praxen in ein RGZ integriert werden. Auf einer kleinen bettengeführten Station können Patientinnen und Patienten, sofern es medizinisch notwendig ist, über Nacht oder für einige Tage stationär versorgt werden. Auch kleine Operationen wie z. B. ein einfacher Armbruch oder eine Blinddarmentzündung sind dort möglich. Durch Erweiterung von Angeboten beispielsweise im Bereich der Kurzzeitpflege, Physiotherapie oder Integration einer Sozialstation kann auf die Bedarfe in bestimmten Regionen – etwa mit älterer Bevölkerung individuell eingegangen werden. Das hängt immer von den Gegebenheiten und den jeweiligen Standortfaktoren ab. Ziel ist es, jeweils maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit den Regionalen Gesundheitszentren wird ein Angebot geschaffen, das die Patientinnen und Patienten aus einer Hand sektorenübergreifend versorgt und damit Vorteile gegenüber einer rein stationären Versorgung bietet.

Regionales Versorgungszentrum (RVZ)

Ein Regionales Versorgungszentrum (RVZ) ist ein Zusammenschluss eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) mit Angeboten der lokalen Daseinsvorsorge. Das können beispielsweise Tagespflege und Beratungsangebote sein, von der Familien- über die Seniorinnen/Seniorenpflege bis hin zur Suchtberatung, Hebammendienste oder Präventionskurse, Ergo-, Logo- oder Physiotherapie, haushaltsnahe Dienstleistungen oder auch ein Café als Treffpunkt zum Austausch, Multifunktionsräume für Nachbarschaftsinitiativen oder Fahrdienste. Was genau am jeweiligen Standort benötigt wird, legen die Akteure vor Ort fest. Das Modellprojekt wird durch das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) gefördert und wird durch die Landkreise und Standortgemeinden vor Ort umgesetzt. Medizinische Versorgungszentren können nur von bestimmten Trägern gegründet werden, dazu gehören zugelassene Ärztinnen und Ärzten und Krankenhäuser oder Kommunen. Im Unterschied zu einem RGZ hat ein RVZ kein stationäres Angebot.